Chronik der Herrlichkeit Lage

1978


zurück

Erbbauvertrag zwischen der Stichting Twickel und dem Heimatverein

Am 27. Februar 1978 wurde vom Notar Carl-Friedrich Arends in Neuenhaus ein Ergänzungsvertrag zu einem Erbbauvertrag von 1974 geschlossen. Der Vertrag zwischen der Stichting Twickel und dem Heimatverein Grafschaft Bentheim räumt dem Heimatverein ein Erbbaurecht an einem 34 Quadratmeter großen Grundstück zwischen der Kirche und dem Müllerhaus ein. Das Recht ist bis zum 31. Juli 2073 befristet. Es wird kein Erbbauzins gezahlt. Dem Heimatverein hat nach dem Vertrag von 1974 auch das Recht, einen Weg von der Straße zu dem Grundstück zum Fahren und Gehen zu nutzen.

Das Backhaus zwischen Kirche und Müllerhaus steht auf einem Erbbaugrundstück.

Auf dem Grundstück wird ein Backhaus wieder aufgebaut, das bis 1974 auf dem Hof Scholte Eekhoff in Hardingen gestanden hatte. Das Backhaus sollte ursprünglich beim Kreisheimatmuseum in Bentheim angesiedelt werden. Dieser Plan ließ sich jedoch nicht verwirklichen.

Quelle: Digitales Archiv Lage 1974 und 1978

zurück